Wann ist eine erste kieferorthopädische Beratung angebracht?
Eine Behandlungsnotwendigkeit hängt stark von Alter und Zahnwechsel ab. Daher bedarf es stets einer ganzheitlichen Betrachtungsweise.
Bei Erwachsenen, ist es entweder der eigene Wunsch nach einer ästhetischen Verbesserung, oder sie vereinbaren einen Beratungstermin auf Anraten ihres Zahnarztes, um durch eine kieferorthopädische Behandlung bessere Voraussetzungen für die Zahnversorgung zu schaffen.
Bei Kindern kann eine sogennante Frühbehandlung mit herausnehmbarer Zahnspange, schon ab dem 4. Lebensjahr eine positive Wirkung auf die Entwicklung haben. Prinzipiell gilt: Lieber einmal zu früh kontrollieren lassen, als später gegen verfestigte Fehlstellungen angehen zu müssen.
In den meisten Fällen liegt der Behandlungsbeginn bei Kindern im Alter zwischen 9 und 11 Jahren.
Kosten
Abhängig vom Alter und der Ausprägung der Fehlstellung muss bei dem gesetzlich versicherten Patienten eine Einstufung für die Kasse vorgenommen werden. Daran entscheidet sich, ob Ihre Krankenkasse die Behandlungskosten übernimmt. Diese Einstufung wurde als Eingrenzung für die Kosten der gesetzlichen Kassen eingeführt. Es berücksichtigt leider nicht ausschließlich die medizinischen Aspekte.
Bei Zustimmung der Kasse, übernimmt diese 80% der Kosten einer Grundversorgung direkt, die restlichen 20% werden vom Versicherten im Voraus bezahlt, aber nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurückerstattet.
Grundversorgung bedeutet, dass nur Leistungen die als „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ eingestuft werden, von der Krankenkasse übernommen werden.
Um Ihnen eine moderne und komfortable Behandlung, die den heutigen Qualitätsansprüchen entspricht, zu ermöglichen, können abhängig von der Art der Behandlung und des Materials zusätzliche Kosten entstehen. Diese befinden sich nicht im gesetzlichen Behandlungskatalog und werden als Ergänzung und Verbesserung zur Kassenausstattung angeboten.
Diese Kosten werden häufig von einer "Zusatz"-Versicherung übernommen. Generell ist es wichtig, dass die kieferorthopädische Behandlung Bestandteil der Versicherung ist. Dabei ist auch darauf zu achten, dass die KIG-Einstufungen der Krankenkasse keine Rolle bei der Erstattung spielen. Erkundigen Sie sich in diesen beiden Punkten bitte unbedingt bei Ihrem Versicherungsvertreter, um spätere (unangenehme) Überraschungen zu vermeiden.
Beim Erwachsenen (ab dem 18. Lebensjahr) werden die Kosten einer Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse nur übernommen, wenn die Korrektur der Zahnfehlstellung auch einen chirurgischen Eingriff voraussetzt. Dieser kommt jedoch nur bei ausgeprägten Fehlstellungen in Frage und ist daher relativ selten.
Private Krankenversicherungen übernehmen die meisten Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung ohne Alterseinschränkung. Hier gibt es jedoch einige Unterschiede in der Höhe der Kostenerstattung, abhängig von Ihrem Tarif und Versicherungsbedingungen.
